Arbeitsrecht freistellung arztbesuch


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Von Teilzeitbeschäftigten kann aufgrund ihrer flexiblen Arbeitszeiten wiederum verlangt werden, dass sie ihre Arztbesuche beispielsweise morgens wahrnehmen und dafür abends länger auf der Arbeit bleiben.


Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht nur, wenn der Arztbesuch während der Arbeitszeit zwingend erforderlich und nicht verschiebbar ist. Ist dies nicht zumutbar oder liegt eine akute Erkrankung vor, besteht ein Anspruch auf Freistellung. Da eine ärztliche Behandlung in solchen Fällen besonders dringlich ist, darf er auch während der Arbeitszeit erfolgen.

Während Arztbesuche grundsätzlich in die Freizeit gehören, gibt es durchaus gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen, die Arbeitnehmern bei Bedarf Freistellungen ermöglichen. Bei akuten Erkrankungen gilt das gleiche wie für Vollzeitbeschäftigte.

Arztbesuch während der Arbeitszeit: Wann ist er erlaubt?

Ist der Arztbesuch notwendig, besteht auch ein Anspruch auf Vergütung trotz ausgefallener Arbeitszeit vgl. Daher sind Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, in zumutbarer Weise zu versuchen, Arztbesuche in ihrer Freizeit wahrzunehmen.

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Der folgende Beitrag zeigt, worauf es rechtlich ankommt und wie Arbeitgeber Missbrauch vermeiden können. Da Teilzeitbeschäftigte aber über deutlich mehr Freizeit verfügen, ist es für sie leichter und deswegen eher zumutbar, einen Arzttermin in ihre Freizeit zu legen. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass das Kind oder der Angehörige auf die Begleitung angewiesen ist.

Fazit: Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf eine entgeltliche Freistellung von der Arbeit, um einen Arztbesuch wahrnehmen zu können. Beispiele sind etwa Grippe, akute Schmerzen oder Zahnentzündungen. Muss der Arbeitnehmer ein Kind oder einen Angehörigen zu einem Arzttermin begleiten, sind die gleichen Grundsätze anzuwenden wie für den Arbeitnehmer selbst: Es muss versucht werden, den Termin während der Freizeit wahrzunehmen.

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung während der vertraglich vereinbarten Zeiten zu erbringen und erhält hierfür im Gegenzug ein Entgelt. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen zu diesem Grundsatz, in denen der Arbeitnehmer Anspruch auf eine entgeltliche Freistellung hat. In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind entsprechende Regelungen zulässig, die eine unbezahlte Freistellung für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit vorsehen.

Deswegen müssen sie in der Freizeit wahrgenommen werden und längere Wartezeiten gelten hier als zumutbar. Noch schwieriger wird es, wenn Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu einem Arztbesuch begleitet werden müssen. Auch Arztbesuche gelten nach deutschem Recht grundsätzlich als private Angelegenheit des Arbeitnehmers, es gibt also keinen generellen Freistellungsanspruch für Arzttermine.

Aber auch hier gilt: Eine wochen- oder monatelange Wartezeit ist in der Regel nicht zumutbar. Wichtig: Unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Freistellung besteht oder nicht, hat der Arbeitnehmer die Pflicht , den Arbeitgeber über die Dauer und auch den Grund seiner Abwesenheit zu informieren! Nicht alle Fälle erfordern eine umgehende ärztliche Behandlung, bedürfen aber dennoch eines Arztbesuchs, zum Beispiel eine herausgebrochene Zahnplombe oder ein Ausschlag.

Oder müssen Arbeitnehmer Arzttermine grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen? Bei Teilzeit- und Gleitzeitbeschäftigten sind die Hürden auf einen Anspruch deutlich höher. Dieser Rechtstipp erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt ist, ob der Arbeitgeber dafür freistellen und das Gehalt fortzahlen muss und was Beschäftigte dabei beachten sollten.

Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, eine ärztliche Bescheinigung als Beleg zu verlangen. Gleiches gilt, wenn ein Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger begleitet werden muss. Der Arbeitnehmer muss allerdings versuchen, den Arzttermin möglichst an den Rand der Arbeitszeiten — also sehr früh beziehungsweise sehr spät — zu legen. Daneben gibt es Behandlungen, die zu bestimmten Uhrzeiten durchgeführt werden müssen, beispielsweise erfolgt eine Blutabnahme immer morgens.

Es stellt sich daher die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arzttermine auch während der Arbeitszeit wahrgenommen werden dürfen und ob für diese Zeit trotzdem der Arbeitslohn weitergezahlt wird. BAG, Urteil vom Wer aufgrund einer akuten Erkrankung arbeitsunfähig ist und von seinem Arzt krankgeschrieben wird, wird von der Arbeit freigestellt.

Unter Umständen muss der Arbeitnehmer hierfür sogar Urlaub nehmen.