Eigentümerversammlung beschlussfähigkeit mehrheit


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Ausführungen BT-Drucksache 19/, S. 73).


Jedoch hat diese Regelung zu Zweit- oder Wiederholungsversammlungen, da die WEG-Versammlung aufgrund der geringen Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig war. Bei der einfachen Mehrheit zählen die Stimmen der Anwesenden oder wirksam vertretenen Eigentümer. Nach der Gesetzesbegründung soll eine Eigentümerversammlung immer beschlussfähig sein und damit die Notwendigkeit von Wiederholungsversammlungen entfallen (vgl.

Ein Umlaufbeschluss erfordert Allstimmigkeit. Die Doppelt-Qualifizierten Mehrheit kommt in WEGs nur bei der Kostentragung von baulichen Veränderungen zum Einsatz.

In diesem Artikel erklären wir die verschiedenen Mehrheiten und wie sie in der Praxis anzuwenden sind. Deshalb ist es für den Verwalter ratsam, vor einer Eigentümerversammlung die Gesamtzahl der Eigentümer sowie deren Miteigentumsanteile zu kennen. Je nach Art des Beschlusses, über den abgestimmt werden soll, werden verschiedene Mehrheiten benötigt.

Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Letztere haben eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung erhalten und können somit an Abstimmung teilnehmen. Aufgabe des Verwalters ist es deshalb, sich bereits vorab darüber zu informieren, welche Art von Mehrheit für die jeweiligen Themen der WEG notwendig ist. Sollte eine Mehrheit zustande kommen, ist der Beschluss erfolgreich und die Realisierung kann vorangetrieben werden.

Direkt nach Abstimmung muss der Verwalter das Ergebnis feststellen und bekanntgeben. Die genaue Art der Mehrheit (einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit, Einstimmigkeit) hängt von der Art der Entscheidung ab. Auch bei der Feststellung der Stimmenanteile und der zu erreichenden Mehrheit in Einzelfällen beraten wir Sie gerne. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, stellen Ihnen die einfache und doppelt-qualifizierte Mehrheit nun genauer vor:.

Doch was für Abstimmungsverfahren gibt es? Damit ein Beschluss zustande kommt, reicht in der Regel die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung. Zudem ist eine Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der von den Eigentümern abgegebenen Stimmen erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie.

Mit der Reform wurde die Beschlussfähigkeit stark angepasst.

Mehrheiten bei Eigentümerversammlung: Die wichtigsten Fakten im Überblick

Doch welche Mehrheiten sind erforderlich, um eine Entscheidung rechtskräftig zu fassen? Pro Wohnungseigentümer wird eine Stimme gewertet. Das bedeutet, dass alle Eigentümer zustimmen müssen! Diese werden in der Teilungserklärung innerhalb der Gemeinschaftsordnung festgelegt. Bei Abstimmung muss er ebenso prüfen, ob die notwendige Mehrheit eines Beschlusses erreicht wurde.

Sind diese dort nicht geregelt, greift das Wohnungseigentumsgesetz. Bei Mehrheitsbeschlüssen sind die Stimmrechte der einzelnen Wohnungseigentümer ausschlaggebend. Noch während der Versammlung ist es Aufgabe des Verwalters festzustellen, ob die Versammlung überhaupt beschlussfähig ist. Heute muss lediglich ein Wohnungseigentümer anwesend sein oder vertreten werden, damit die Eigentümerversammlung beschlussfähig ist.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Um neue Themen innerhalb einer WEG zu realisieren, müssen alle Eigentümer darüber beraten und innerhalb eines Beschlusses darüber abstimmen. Nur mit einer Mehrheit können Themen realisiert werden. Wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, ist dieser für jeden Wohnungseigentümer bindet. Tipp von uns : Matera unterstützt mit einer modernen Online-Plattform und einem Experten-Team gerne bei der Durchführung der Eigentümerversammlung.

Und in welchen Fällen spielen einfache und doppelt-qualifizierte Mehrheiten eine Rolle? Das Wohnungseigentums­modernisierungsgesetz (WEMoG) regelt diese Abstimmungslogik im Detail. Entscheidungen werden mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen.

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Durch die WEG-Reform, die am Dezember in Kraft getreten ist, haben sich auch auf Beschluss-Ebene einige Punkte verändert.